Praxisgemäss werden an Eingaben von juristischen Laien aber keine hohen Anforderungen gestellt (Verbot des überspitzten Formalismus). Die Beschwerdeführenden wehren sich insbesondere gegen die angeordneten Wiederherstellungsmassnahmen, die sie als ungerechtfertigt und unverhältnismässig beurteilen. Sinngemäss beantragen sie zumindest die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung, soweit der Rückbau des Anbaus angeordnet wird. Es ist fraglich, ob das später gestellte Hauptbegehren auf Erteilung der Baubewilligung nicht über das fristgerecht gestellte Begehren hinausgeht.