6. Am 12. Juni 2017 reichten die inzwischen anwaltlich vertretenen Beschwerdeführenden eine Stellungnahme samt Projektänderung "Vorschlag zur optischen Verbesserung" ein und stellten folgende Rechtsbegehren: 1. «Der angefochtene Entscheid (…) sei ‒ mit Ausnahme von Ziff. 7 Bst. b (Hangsicherung) ‒ aufzuheben und es sei das nachträgliche Baugesuch (…) vom 20. Juni/5. Juli 2016 betr. Anbau Waschküche mit Projektänderung vom 9./17. Mai 2017 nachträglich zu bewilligen.