Erst nach fast sieben Jahren habe die Bauabnahme stattgefunden. Resultat seien nun die Abweisung des nachträglichen Baugesuchs und die Wiederherstellungsverfügung. Es sei ihnen finanziell nicht möglich, diesen Rückbau zu bewältigen. Da die obere Dachhälfte auf dem angebauten Raum aufliege, sei ihr Haus ohne diesen Anbau einsturzgefährdet. Sie müssten daher alles neu bauen, was ihre finanziellen Möglichkeiten übersteige. Als Beilage reichten sie einen Fassadenplan mit der Bezeichnung "Vorschlag zur optischen Verschönerung" ein, der beim Anbau eine Fassadenverkleidung und ein Schrägdach vorsieht.