Gleichzeitig drohte die Gemeinde die Ersatzvornahme und Straffolgen bei Nichtbefolgung an. 4. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 6. April 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie machen geltend, die bestehende Mauer sei einsturzgefährdet gewesen. Der von der Gemeinde beauftragte Herr F.________ habe das Schnurgerüst so abgenommen, wie der Raum heute bestehe. Auf Rückfrage habe auch die Gemeindeschreiberin mündlich die Erlaubnis erteilt, mit dem Bau fortzufahren. Sie hätten sich auf die Richtigkeit dieser Aussagen verlassen. Erst nach fast sieben Jahren habe die Bauabnahme stattgefunden.