a) «Die Betondecke zwischen der Stützmauer und der Abtrennung zum Schopf sowie die neu erstellte Mauer mit dem Fenster (siehe Eintragungen vom 19. Januar 2017 auf den beiliegenden Kopien des Projektplanes sowie einer Foto) sind bis zum 31. August 2017 vollständig abzubrechen. b) Aus Gründen der Verhältnismässigkeit und unter Beachtung des Sicherheitsaspektes wird auf den Rückbau der ausgeführten Stützmauer zwecks Hangsicherung verzichtet. Die Stützmauer ist auf der ganzen Länge mit einem Zaun oder einem Geländer zu versehen, da die Absturzhöhe zu gross ist.»