Die ostseitige Mauer vor dem Bauernhaus wird durch eine kleine Betontreppe unterbrochen, die den etwas höher gelegenen Umschwung erschliesst. Mit Schreiben vom 6. Juni 2016 eröffnete die Gemeinde ein Wiederherstellungsverfahren und gab den Beschwerdeführenden Gelegenheit, eine Stellungnahme oder ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. 2. Die Beschwerdeführenden reichten bei der Gemeinde am 14. Juli 2016 ein nachträgliches Baugesuch für den Einbau der Waschküche und die Hangsicherung mit Stützmauern ein und stellten ein Ausnahmegesuch nach Art. 24 ff. RPG.