Sie macht einzig geltend, dass es zwischendurch nötig sei, ein Fahrzeug auf dem Vorplatz zu starten. Insbesondere bei Dieselfahrzeugen könnten einige Fehler nur bei entsprechender Umgebungstemperatur und Luftbedingungen diagnostiziert werden. Wie das beco festhält, fehlt jedoch eine nachvollziehbare Begründung dafür, warum gewisse Motorentests im Freien durchgeführt werden müssen. Mit dem beco als Fachbehörde ist festzuhalten, dass es Sache der Beschwerdeführerin ist zu prüfen, ob die gesetzlichen Anforderungen mit organisatorischen oder technischen Massnahmen erfüllt werden können.