Sie begründet dies jedoch nicht näher und macht insbesondere keine Angaben zur Höhe der Investition. Das Einrichten von Abgasabsauganlagen wird zudem nicht nur wegen der Abgastests sondern vor allem wegen der Testläufe von Motoren im südlichen Untergeschoss und im nördlichen alten Waschraum verlangt, deren Anzahl nicht zurückgehen wird. Allein aufgrund des Umstands, dass die Beschwerdeführerin möglicherweise in Zukunft weniger Abgastest durchführen wird, ist nicht nachvollziehbar, warum die Abgasabsauganlagen für einen vergleichbaren, wirtschaftlich gesunden Betrieb wirtschaftlich nicht tragbar sein sollen.