Anspruchs auf Vertrauensschutz eine gesetzliche Frist aufgrund einer unrichtigen Auskunft verlängert.7 Es ist aktenkundig, dass der Vorschlag, die Beschwerdefrist auf Gesuch hin zu verlängern, von der Gemeinde stammte. Die Beschwerdeführerin stellte daraufhin am 15. Februar 2017 ein Gesuch um Fristverlängerung der Beschwerdemöglichkeit zwecks persönlichen Gesprächs. Mit Schreiben vom 20. Februar 2017 entsprach die Gemeinde dem Gesuch und verlängerte die Frist zur Einreichung einer Beschwerde bis zum 31. März 2017. Die Fristverlängerung stammt von der gleichen Behörde, die die angefochtene Verfügung erlassen hat.