worden. Es handle sich nicht um eine neue ortsfeste Anlage. Es würden seit jeher Fahrzeugmotoren gebaut, unterhalten und getestet. Das Gebäude sei ursprünglich in einer Gewerbezone erstellt worden. Die Umzonung in eine Wohn- und Gewerbezone sei später erfolgt. Gemäss Fachbericht des beco würden die gesetzlichen Vorgaben betreffend Lärmschutz eingehalten. Das gelte auch für die Luftreinhaltung. Ausser den beiden Anwohnern würde sich niemand von den Immissionen belästigt fühlen. Beide seien berufstätig. Die verfügten Massnahmen betreffend Lärm und Luftreinhaltung würden sich wirtschaftlich nicht umsetzen lassen. Es würden keine amtlichen Messungen der Lärm- und Abgasimmissionen vorliegen.