«Luftreinhaltung 1. Die bei Testläufen von Motoren entstehenden Abgase im südlichen Untergeschoss sowie im nördlichen alten Waschraum [,] sind mit einer Absauganlage nach der Vollzugshilfe des Bundes «Mindesthöhe von Kaminen über Dach (Kamin Empfehlungen)» über Dach abzuleiten. 2. Das Durchführen von Abgastests ausserhalb des Gebäudes ist nicht erlaubt. Lärm 3. Wenn Motoren im Gebäudeinnern in Betrieb genommen werden, müssen Türen und Tore geschlossen bleiben. Der Gesamtbetrieb muss die Planungswerte einhalten, neue Einzelanlagen wie Lüftungsanlagen, Kamine, Kompressoren, Kälteanlagen etc. müssen die Vorsorgewerte einhalten.