Da aber nun Nachbarn durch Motorenabgase gestört würden, müssten die Abgase vorschriftsgemäss erfasst und abgeleitet werden. Bezüglich des Lärms würden die Grenzwerte aufgrund der kurzen Zeitdauer eingehalten. Wenn Motoren im Gebäudeinneren getestet würden, müssten die Abgase gefasst und mit Hilfe einer Absauganlage über Dach geführt werden. Somit könnten Türen und Tore geschlossen bleiben. Dies stelle eine wirksame Lärmschutzmassnahme im Sinne der Vorsorge dar. Aufgrund dieser Beurteilung empfahl das beco diese zwei Massnahmen.