3. Im Frühling und Sommer 2016 gingen erneut Reklamationen aus der Nachbarschaft ein. Am 26. Mai 2016 beklagte sich die Nachbarin auf der Westseite des Betriebs. Während ihrer Ferien habe sie festgestellt, dass sich die Beschwerdeführerin nicht an die Vorgaben halte und weit mehr als die erlaubten fünf bis zehn Minuten "gäsele". Zudem werde auch samstags gearbeitet und es würden bereits um 6 Uhr lärmige Arbeiten ausgeführt. Am 11. und am 13. Juli 2016 führte die Gemeinde Gespräche mit den betroffenen Nachbarn. Der Nachbarn, der auf der Südseite des Betriebs wohnt, teilte mit, die Fenster könnten nicht mehr offen gehalten werden wegen des Lärms und des Gestanks.