sei. Optimaler wäre die Installation einer Absauganlage im Untergeschoss (südseitig) und im Erdgeschoss (nordseitig). Dies werde aber nicht verlangt. Mit Schreiben vom 28. September 2015 informierte die Gemeinde die Nachbarin über das Ergebnis der Betriebskontrolle. Sie sehe sich gestützt darauf nicht veranlasst, weiterführende Auflagen zu veranlassen.