Wohn- und Gewerbezone, ES III Leq Dauerbetrieb, unkorrigiert Tag (07.00 - 19.00 Uhr) ≤ 45 dB(A) Nacht (19.00 - 07.00 Uhr)≤ 35 dB(A) 4. Die Baupolizeibehörde wird nach Ablauf der dafür gesetzten Frist die Einhaltung dieser Vorgaben mit nicht angekündigten Messungen unter Kostenfolge für die Baubewilligungsnehmerin überprüfen. 5. (Strafdrohung) 6. (Kosten) 7. (Rechtsmittelbelehrung)» Gegen diese Verfügung reichte die D.________ AG am 4. Juni 2012 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein.1 Sie beantragte die