3. Die D.________ AG wird angewiesen, die erzeugten Lärmemissionen von Lüftungsanlagen, Prozessabluft, Kompressoren etc. innert zwei Monaten nach Rechtskraft dieser Verfügung soweit zu begrenzen, dass am Immissionsort die nachfolgenden Vorsorgewerte des beco nicht überschritten werden: Wohnzone, ES II Leq Dauerbetrieb, unkorrigiert Tag (07.00 - 19.00 Uhr) ≤ 43 dB(A) Nacht (19.00 - 07.00 Uhr)≤ 33 dB(A)