Der Amtsbericht des Amts für Berner Wirtschaft (beco) vom 29. Juni 2011 wurde zum Bestandteil der Bewilligung erklärt. Gemäss Baugesuch war keine Nutzungsänderung vorgesehen, sondern es sollten wie bisher Revisionen und Reparaturen aller Verbrennungsmotoren, allgemeine Reparaturarbeiten sowie Handel und Detailverkauf von Motorenteilen und Motoren vorgenommen werden. Die Parzelle lag im Zeitpunkt der Baueingabe in der Wohn- und Gewerbezone 2 (heute: Mischzone A) mit RA Nr. 120/2017/12 2 Lärmempfindlichkeitsstufe ES III. Der Gesamtentscheid vom 27. September 2011 erwuchs unangefochten in Rechtskraft.