1. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland erteilte der D.________ AG als Grundeigentümerin der Liegenschaft B.________strasse in Frauenkappelen (Grundbuchblatt Nr. C.________) mit Gesamtentscheid vom 27. September 2011 unter anderem die Bewilligung für die Neugestaltung des Büro- und Empfangsbereichs sowie von Fassadenänderungen. Der Amtsbericht des Amts für Berner Wirtschaft (beco) vom 29. Juni 2011 wurde zum Bestandteil der Bewilligung erklärt.