Der bewilligte Zustand ist bis 1. Juni 2016 wiederherzustellen, d.h. ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Räume mehr als selbständige Wohn- oder Arbeitszimmer genutzt oder vermietet werden. 3. Tritt die in Punkt 1 erwähnte Kündigung nicht bis zum 4. März 2016 bei der Bauverwaltung ein, wird der Baukommission der Erlass einer kostenpflichtigen Wiederherstellungsverfügung beantragt. 4. Für diese Verfügung werden keine Kosten erhoben."