1. Der Mietvertrag für das Studio vom 9. September 2014 ist bis zum Monatsende (Februar 2016) zu kündigen. Die Bauverwaltung ist über die Kündigung schriftlich in Kenntnis zu setzen. 2. Der bewilligte Zustand ist bis 1. Juni 2016 wiederherzustellen, d.h. ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Räume mehr als selbständige Wohn- oder Arbeitszimmer genutzt oder vermietet werden.