c) Beim Schreiben der Bauverwaltung vom 1. Februar 2016, das als Verfügung "Bauen ohne Baubewilligung" bezeichnet ist und sich an den Beschwerdeführer richtet, handelt es sich – entgegen der Auffassung der Gemeinde – klar um eine Wiederherstellungsverfügung. Das Schreiben enthält folgende Verfügungsformel: "Gestützt auf Art. 46 BauG wird verfügt: