1. Der Beschwerdeführer und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte haben im Juli 2014 als einfache Gesellschaft die Liegenschaft D.________ strasse 3 (Parzelle Muri bei Bern Gbbl. Nr. C.________) erworben. Im Oktober 2015 forderte die Gemeinde den Beschwerdeführer aufgrund einer Personenanmeldung auf, die Wohnungsverhältnisse der Liegenschaft D.________ strasse 3 darzulegen. Der Beschwerdeführer teilte der Gemeinde schriftlich und mündlich mit, die Liegenschaft verfüge über drei separate Wohnungen (zwei 4.5-Zimmer-Wohnungen und ein 2-Zimmer-Studio), die er an drei verschiedene Parteien vermiete.