"Die Nutzung der Liegenschaft Rubigen Grundbuchblatt Nr. E.________ zur gewerbsmässigen Betreuung von mehr als fünf fremden Hunden gleichzeitig ist untersagt." Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Rubigen vom 21. Januar 2016 bestätigt. 2. Die Beschwerdeführerin hat Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 300.00 zu bezahlen. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist 3. Die Gemeinde Rubigen hat der Beschwerdeführerin einen Parteikostenbeitrag in der Höhe von Fr. 3'218.80 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung