des unbewilligten Betriebes würde aber zu einer Verstärkung der formellen Rechtswidrigkeit und zu zusätzlichen Auswirkungen für die Nachbarn führen und die Beschwerdeführerin könnte zusätzliche unrechtmässige Vorteile erzielen. Dies ist zu verhindern. Ein Benützungsverbot, das der Beschwerdeführerin die Nutzung ihrer Liegenschaft zur gewerbsmässigen Betreuung von mehr als fünf fremden Hunden untersagt, ist daher erforderlich und auch geeignet, um eine Verstärkung des rechtswidrigen Zustandes zu verhindern.