d) Die Beschwerdeführerin hat bisher maximal fünf fremde Hunde gleichzeitig betreut. Sie hat aber im Baubewilligungs- und im Beschwerdeverfahren mehrfach erklärt, sie beabsichtige, künftig bis zu acht Hunde gleichzeitig aufzunehmen. Diese Anzahl Tiere hat sie auch in ihrem Projektänderungsgesuch genannt. Seit dem 11. Januar 2016 ist sie nun im Besitz einer Bewilligung für den gewerbsmässigen Umgang mit Tieren, gemäss der sie bis acht Hunde gleichzeitig betreuen darf. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Beschwerdeführerin beabsichtigt, bereits vor dem Entscheid im Baubewilligungsverfahren ihren Hundebetreuungsdienst zu erweitern.