Den Bedenken der Nachbarn und der Beurteilung der Fachstelle der Kantonspolizei betreffend Lärmimmissionen hat die Beschwerdeführerin Rechnung getragen und eine Projektänderung eingereicht. Mit dieser verzichtet sie auf die gewerbliche Nutzung der Aussengehege auf der Nordseite ihrer Parzelle und beschränkt die Anzahl der betreuten Hunde wie von der Kantonspolizei gefordert auf maximal acht. Aus diesen Gründen ist das Vorhaben der Beschwerdeführerin möglicherweise bewilligungsfähig. Die Gemeinde Rubigen beantragt denn auch in ihrer Stellungnahme vom 25. Januar 2015 an das Regierungsstatthalteramt, die Projektänderung sei zu bewilligen.