15 VGE 21570/21571 vom 22.1.2003, E. 3.b und 3.d, VGE 19195 vom 24.3.1995 E.4c/aa RA Nr. 120/2016/7 10 unrechtmässig erzielter Vorteil rechtfertigt aber nicht ohne weiteres den Erlass eines sofortigen Benützungsverbots. Es sind die Begleitumstände zu berücksichtigen und es ist zu prüfen, ob eine solche Massnahme verhältnismässig ist.