Weiterbetrieb kaum schutzwürdig. Ist dagegen die Nutzung möglicherweise bewilligungsfähig, also vielleicht nur formell unrechtmässig, kann es unverhältnismässig sein, den Betrieb sofort einzustellen. Unverhältnismässig kann eine sofortige Einstellung auch dann sein, wenn der Betrieb bereits lange Zeit unbeanstandet geführt und ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren eingeleitet worden ist.13