Mit Eingabe vom 30. November 2015 reichte die Beschwerdeführerin eine Projektänderung ein, mit der sie auf die gewerbliche Nutzung der erstellten Aussengehege verzichtete und die Hundebetreuung auf maximal acht Hunde beschränkte. Das Regierungsstatthalteramt stellte den Verfahrensbeteiligten am 4. Januar 2016 die Projektänderung zu und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Gleichzeitig stellte sie der Beschwerdeführerin die Stellungnahmen der Einsprechenden und der Gemeinde zu und machte die Gemeinde Rubigen auf ihre baupolizeilichen Pflichten aufmerksam.