2. Am 28. Februar 2015 reichte die Beschwerdeführerin ein Baugesuch ein für eine Umnutzung und das Errichten eines Tagesplatzes und Ferienheimes für maximal 19 Hunde. Die Bauverwaltung der Gemeinde Rubigen publizierte das Vorhaben und holte die notwendigen Fachberichte und Nebenbewilligungen ein. Am 22. April 2015 erhoben Nachbarn Einsprache gegen das Vorhaben. Im Frühjahr 2015 nahm die Beschwerdeführerin ihre selbständige Erwerbstätigkeit und die Betreuung von Hunden auf. Nach ihren Angaben betreute sie vorerst nicht mehr als fünf fremde Hunde gleichzeitig, da für Tierheime mit maximal fünf Pflegeplätzen keine Bewilligung nach Art. 101 TSchV1 erforderlich ist.