Mündlich erklärte sie der Bauverwaltung, sie verfüge über eine Ausbildung als Betreuerin für Tierheime mit maximal 19 Betreuungsplätzen; ihr Ziel sei die Betreuung von acht bis zehn Hunden täglich. Die Bauverwaltung informierte daraufhin die Beschwerdeführerin, es sei ein Baugesuch notwendig. Im Herbst 2014 erstellte die Beschwerdeführerin auf der Nordseite ihrer Parzelle drei Aussengehege. RA Nr. 120/2016/7 2