2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher B.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Gündlischwand, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), A-Post