24d RPG: landwirtschaftliche Wohnbauten, schützenswerte Bauten und Anlagen; Art. 24e RPG: hobbymässige Tierhaltung; Art. 37a RPG: gewerbliche Bauten und Anlagen). Nach summarischer Prüfung ist demnach die Umnutzung zu Wohnzwecken nicht bewilligungsfähig.