Die Möglichkeit, eine warme Mahlzeit zuzubereiten und zu übernachten, stehe im Zusammenhang mit dieser Nutzung. Im Übrigen sei das Gebäude vor dem Erwerb durch den Kanton Bern im Jahr 1949 zu Wohnzwecken benutzt worden. b) Es ist unbestritten, dass das Gebäude vom Kanton Bern als vormaligen Eigentümer nicht zu Wohnzwecken genutzt wurde, sondern als Schopf bzw. für forstwirtschaftliche Zwecke. Sofern der Beschwerdeführer das Gebäude anders nutzt als der Kanton Bern, von dem er das Eigentum erworben hat, liegt eine Zweckänderung vor. Ob das Gebäude zu früheren Zeiten für Wohnzwecke genutzt wurde, ist irrelevant.