a) Der Beschwerdeführer bestreitet, dass eine Zweckänderung vorliegt. Der Kanton Bern als vormaliger Eigentümer habe das Gebäude als forstwirtschaftliche Werkstatt, Magazin und Büro genutzt. Der Beschwerdeführer habe Boden, Wände und Decken im Büro saniert. Zudem habe er im Büro einen Schwedenofen eingebaut, den er an den bestehenden Kamin angeschlossen habe. Er habe eine Kochnische mit zwei heizbaren Herdplatten erstellt und ein Bett in den Raum platziert. Er nutze das Gebäude als Werkstatt und Büro. Die Möglichkeit, eine warme Mahlzeit zuzubereiten und zu übernachten, stehe im Zusammenhang mit dieser Nutzung.