Das Gebäude (Schopf) dürfe nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Gleichzeitig wies die Gemeinde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an. RA Nr. 120/2016/6 2 2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 26. Januar 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, gegebenenfalls unter Rückweisung der Sache an die Gemeinde zur Neubeurteilung.