1. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Parzelle Gündlischwand Grundbuchblatt Nr. C.________. Diese liegt in der Landwirtschaftszone und im Landschaftsschutzgebiet. Mit Wiederherstellungsverfügung vom 28. Dezember 2015 forderte die Gemeinde Gündlischwand den Beschwerdeführer auf, die auf der Parzelle Nr. C.________ ausgeführten Arbeiten bis zum 31. Januar 2016 rückgängig zu machen. Namentlich seien der Cheminéeofen und die Kochnische auszubauen und das Bett zu entfernen. Zudem sei das vor dem Gebäude abgestellte Boot zu beseitigen. Das Gebäude (Schopf) dürfe nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.