5. Zusammenfassung, Beweismittel und Kosten a) Zusammenfassend ist – entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführenden – von einer Parkplatzerweiterung auszugehen. Für diese Parkplatzerweiterung hat das Regierungsstatthalteramt die Baubewilligungspflicht zu Recht bejaht. Der vorinstanzliche Entscheid wird damit in Abweisung der Beschwerde bestätigt. Soweit sich die Beschwerdeführenden bereits gegen eine (noch nicht erlassene) Wiederherstellungsverfügung wehren bzw. Gründe für die Bewilligungsfähigkeit des Vorhabens vorbringen, ist auf ihre Beschwerde nicht einzutreten.