Die Gemeinde habe im Nachgang die Glaubwürdigkeit dieser Angaben mit dem ehemaligen Bauverwalter besprochen. Aufgrund dieser Besprechung gehe man davon aus, dass die Beschwerdeführenden vom ehemaligen Bauverwalter nur eine allgemeine, mündliche Auskunft zur Baubewilligungsfreiheit von Stützmauern und dem Verlegen von Rasengittersteinen, ohne Bezug zur betreffenden Parkplatzerweiterung erfragt und erhalten hätten.