Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 12. Februar 2016 aus, der Aktennotiz vom 17. November 2015 könne entnommen werden, dass die Beschwerdeführenden die Gemeinde über die Behördenauskunft in Kenntnis gesetzt hätten. Die Gemeinde habe im Nachgang die Glaubwürdigkeit dieser Angaben mit dem ehemaligen Bauverwalter besprochen.