Auch berufen sich die Beschwerdeführenden in ihrer Beschwerde selber auf die Rechtsgleichheit und machen in diesem Zusammenhang geltend, dass die meisten grünen Flächen in ÜO F.________ heute Abstell- und Parkplätze seien und es nicht ersichtlich sei, wieso sie nicht tun dürften, was andere immer taten. Damit lassen sie selber durchblicken, dass die neu geschaffene Fläche einer Parkplatzerweiterung dienen soll. Schliesslich fällt auf, dass die Beschwerdeführenden mit keinem Wort ausführen, wozu die neu geschaffene Fläche sonst dienen sollte.