6 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 7 VGE 2015/76 vom 15. Februar 2016, E. 2.2. 8 VGE 2015/76 vom 15. Februar 2016, E. 2.4. RA Nr. 120/2016/5 5 in Aussicht und machte auf die strafrechtlichen Konsequenzen des Bauens ohne Baubewilligung aufmerksam. Weiter führte sie mit den Beschwerdeführenden am 17. November 2015 eine Begehung vor Ort durch und hielt dabei an ihrer Auffassung der Baubewilligungspflicht fest.