Die Stützmauer und die Rasengittersteine seien bewilligungsfrei. Sie berufen sich zudem auf das Gebot von Treu und Glauben, den Vertrauensschutz und die Rechtsgleichheit. 4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Oberhofen beantragt 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191). RA Nr. 120/2016/5 3