3. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 25. Januar 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, die Verfügung des Regierungsstatthalters sei aufzuheben und es sei die Baubewilligungsfreiheit der erfolgten baulichen Veränderungen festzustellen. Eventualiter sei auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes zu verzichten. Die Beschwerdeführenden machen insbesondere geltend, es sei weder eine Parkplatzfläche noch ein Parkplatz erstellt worden. Die Stützmauer und die Rasengittersteine seien bewilligungsfrei.