Treppenhaus im Obergeschoss auf der Innenseite eine Türschwelle von 50 mm oder 45 mm aufweist, erfüllt dieser Zugang die Auflage des Bauentscheides nicht. Allfällige Zugeständnisse des Vertreters von Procap sind bedeutungslos. Es ist auch unerheblich, ob die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten, dies rüg(t)en oder nicht. Die Beschwerde erweist sich damit bezüglich dieses Zugangs als unbegründet. Der Zugang von der Galerie ins Treppenhaus im Obergeschoss ist rollstuhlgängig auszugestalten.