zum Obergeschoss. Da für diese Wohnung zwei Wohnungen zusammengelegt wurden, waren ursprünglich zwei Eingänge geplant; einer im Hochparterre und einer im Obergeschoss. Beide hätten sich im Treppenhaus befunden. Von dort aus ist der Lift jeweils via Treppenpodest und Galerie erreichbar. Der Eingang im Erdgeschoss ist nun zugemauert, dafür befindet sich im Innern der Wohnung eine Verbindungstreppe. Zudem besteht ein weiterer Eingang an der Westfassade. Die Gemeinde verlangt mit der Wiederherstellungsverfügung, dass die Beschwerdeführerin die Schwellen von der Galerie zum Treppenpodest sowohl im Erdgeschoss als auch im Obergeschoss rollstuhlgängig ausgestaltet.