Auch der Bauentscheid der Gemeinde Leubringen vom 23. Februar 2012, welcher die Projektänderung genehmigte, verwies erneut auf die Verbindlichkeit der Auflagen. Dementsprechend muss ab Trottoirniveau bzw. Parkplatz/Einstellhalle bis und mit Wohnungstüren ein rollstuhlgängiger Zugang gewährleistet sein.