Der Fachbericht Hindernisfreies Bauen, den das Regierungsstatthalteramt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens einholte, verlangt unter anderem, dass ab Trottoirniveau bis und mit Wohnungstüren die Stufen eine Höhe von max. 25 mm aufweisen und Steigungen nicht mehr als 6 % und Quergefälle maximal 2 % betragen dürfen. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes vom 20. September 2010 nahm diese Auflagen auf. Damit wurden sie Bestandteil der Baubewilligung. Auch der Bauentscheid der Gemeinde Leubringen vom 23. Februar 2012, welcher die Projektänderung genehmigte, verwies erneut auf die Verbindlichkeit der Auflagen.