b) Die Beschwerdeführerin beantragt, Ziffer III. a) erstes Lemma der Wiederherstellungsverfügung vom 7. November 2016 sei aufzuheben. Damit schränkt sie den Verfahrensgegenstand auf die Rollstuhlgängigkeit der Zugänge zu den Wohnungen der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten ein. Die übrigen von der Gemeinde angeordneten Wiederherstellungsmassnahmen sind in Rechtskraft erwachsen. Die Gemeinde hat in ihrer Eingabe im Beschwerdeverfahren vor der BVE ausgeführt, auf Grund der winterlichen Temperaturen sei der Belagsbau wohl nicht möglich.