Ziff. III. a) Sie werden aufgefordert, folgende Massnahmen auszuführen; - Die Zugänge zu den Wohnungen Nr. 1 (Familie D.________) und Nr. 3/7 (Familie E.________) müssen vollständig nach SIA Norm 500 ausgeführt werden, resp. müssen eine maximale Schwellenhöhe von 25 mm auf beiden Seiten aufweisen; - Die Positionierung Sonnerie / Türklingel beim Lift muss auf eine maximale Höhe von 1.10 m verschoben werden; - Der Abstand der Briefkästen zur Betonbordüre muss auf eine Distanz von max. 25 cm heruntergebracht werden; - Der Zugang von der Hauszufahrt zum Lift muss nach SIA